Energieberater

Kaminkehrermeister Christian Mühlbauer

Übersicht
Energieausweis

Heute ist der Energieausweis Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet wird. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Zum einen den Energiebedarfsausweis und zum anderen den Energieverbrauchsausweis. Nachfolgend wird erklärt wann welcher Energieausweis benötigt wird bzw. wann welcher zulässig ist.

Energieausweis

Energiebedarfsausweis

Ist verpflichtend bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist. 

Dies gilt nicht für Gebäude, 

  • Die bei der Baufertigstellung die Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 eingehalten haben oder 
  • Die durch spätere auf das oben genannte Niveau gebracht worden sind

Bei dem bedarfsorientierten Energieausweis  werden die einzelnen Bauteile (Fenster, Wände) mit ihren Flächen und die Art der Wärmeerzeugung erfasst und bewertet. 

Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis kann bei allen anderen Gebäudearten ausgestellt werden. Bei dem Ausweis werden die Gebäudenutzflächen und Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erfasst und auf die Nutzfläche bezogen.

Verglichen wird hier nicht das Gebäude, sondern eher die Bewohner, da ein älteres Ehepaar vielleicht nur das Wohnzimmer und Küche beheizt und einen vergleichbar geringen Heizwärmebedarf hat, wohin gegen eine junge Familie mit Kindern alle Räume beheizt und auch mehr Brauchwasser verbrauchen dürfte. So können bei zwei identischen Gebäuden, die von unterschiedlichen Nutzern bewohnt werden, völlig unterschiedliche Ergebnisse erhalten werden.